
eAU - HERAUSFORDERUNGEN UND LÖSUNGEN BEI DER EINRICHTUNG UND IM PROZESS
Seit dem 01.01.2023 müssen alle Arbeitgeber über das neue eAU-Meldeverfahren die Arbeitsunfähigkeitszeiträume elektronisch bei den Krankenkassen abfragen. Wir informieren Sie über die technischen und inhaltlichen Änderungen zum Jahreswechsel.
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Online-Events
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31.03.2023 09:30
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31.03.2023 11:00
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